Eine kalifornische Richterin hat entschieden, dass die Auswertung von E-Mails, die von Nicht-Google-Kunden an Googe-Mail gesendet werden, nicht als normale Geschäftstätigkeit zu betrachten sind. Damit ist eine Hürde für eine Sammelklage gegen Google genommen. Allerdings wurde 2014 eine ähnliche Sammelklage unterbunden.
golem.de, 18.8.2016