E-Mail gibt Mitarbeitern viel Freiraum,
den sie im Zweifel auch immer nutzen.
Damit die durch eine organisatorische
Maßnahme erzielten Fortschritte nicht
wieder verloren gehen, sind eine ständige
Qualitätskontrolle und ständige Korrekturen
nötig.
Die Kontrolle ist auch gesetzlich notwendig
- der Gesetzgeber entlässt die E-Mail-Verantwortlichen
nämlich nur dann aus der persönlichen
Haftung, wenn sie ein entsprechendes Kontrollsystem
aufgesetzt haben, das die Einhaltung von
definierten Richtlinien auch regelmäßig
überprüft.
Es reicht also nicht aus, eine E-Mail-Richtlinie
zu haben. SofTrust übernimmt für Unternehmen
die laufende Qualitätssicherung im Email-Bereich.
Dies reicht von der reinen Audit-Funktion
(zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften)
bis hin zu proaktiven Maßnahmen.
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